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Strafverfahren

Neben Bußgeldverfahren können im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auch Strafverfahren gegen Unfallbeteiligte eingeleitet werden. Viele Unfälle stellen sich strafrechtlich als Körperverletzung, Fahrerflucht, Verkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt usw. dar.

Auch hier ist eine erfolgversprechende Verteidigung im Regelfall nicht möglich, ohne dass zuvor vom Strafverteidiger Akteneinsicht genommen wird. Für den Fall, dass Sie von der Ermittlungsbehörde darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, sollten Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt beauftragen. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Sie zu Aussagen gegenüber der Polizeibehörde nicht verpflichtet sind. Sie sollten daher Ihren Rechtsanwalt damit beauftragen, Akteneinsicht zu beantragen und die Ermittlungsbehörde darüber zu unterrichten, dass Sie sich im weiteren nach Akteneinsicht ausschließlich über Ihren Rechtsanwalt zum Tatvorwurf äußern werden.

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