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Pflegekosten

Bei schweren Personenschäden ist es dem Geschädigten eventuell über einen längeren Zeitraum nicht möglich, seine Versorgung sicherzustellen. Soweit der Geschädigte daher Pflegedienste von Dritten in Anspruch nimmt, können die Pflegekosten ebenfalls im Rahmen der Schadensregulierung geltend gemacht werden. Gleiches gilt, wenn der Geschädigte aufgrund des Unfalls seinerseits bestimmte Leistungen Dritten gegenüber, z. B. den eigenen Kindern, gegenüber nicht mehr erbringen kann und aus diesem Grunde die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen muss. Ob und in welchem Umfang im konkreten Einzelfall Pflegekosten geltend gemacht werden können, muss im Rahmen der Mandatsführung abgeklärt werden.

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Rechtsanwalt Detlev Balg * Yorckstraße 12 * 50733 Köln
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