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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle rechtlichen Fragen, die mit dem öffentlichen Straßenerkehr im Zusammenhang stehen. Gegenstand des Verkehrsrechts sind somit Fragen der Unfallregulierung, der Fahrerlaubnis, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafsachen, bis zum Zulassungsrecht hinsichtlich der Fahrzeuge. Die anwaltliche Praxis zeigt aber, dass im Mittelpunkt des Verkehrsrechts regelmäßig die Unfallschadenregulierung steht.

In den letzten Jahren bemühen sich die KFZ-Haftpflichtversicherungen darum, die Unfallschadenregulierung unter Umgehung von Rechtsanwälten möglichst selbständig durchzuführen. Für dieses Vorgehen wird mit Hinweis auf eine angeblich schnellere Schadensregulierungspraxis geworben. Es ist allerdings bereits zweifelhaft, ob die angebliche Beschleunigung bei der Schadensregulierung tatsächlich eintritt. Problematisch ist dieses Vorgehen auf jeden Fall, da die Regulierung der Unfallschäden damit ausschließlich bei der Versicherung des Unfallgegners liegt, die naturgemäß ein Interesse daran hat, Ihre Leistungspflicht zu reduzieren. In vielen Fällen reduziert sich dabei die Schadenersatzleistung der Versicherung auf die eigentlichen Reparaturkosten. Weitergehende Schadenersatzforderungen, die im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen regelmäßig anfallen können, finden dann keine Berücksichtigung. Dies kann zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen zu Lasten der Unfallgeschädigten führen.

Im Folgenden werden die wesentlichen Schadenspositionen dargestellt, die im Rahmen einer Unfallschadenregulierung zu berücksichtigen und gegebenenfalls gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen sind. Dabei ist zwischen Sach- und Personenschäden zu unterscheiden.

Regulierungsfähige Schadenpositionen

Neben der Schadensregulierung ist die anwaltliche Vertretung im Verkehrsrecht regelmässig bei folgenden Verfahren geboten, um Rechtsnachteile für den Betroffenen zu vermeiden oder zu reduzieren.

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