Führerscheinmassnahmen
Die bisherige Darstellung ging stillschweigend davon aus, dass der uns beauftragende Mandant den Unfall nicht verursacht hat. Dies ist allerdings nicht immer der Fall.
In Fällen, in denen der Mandant den Unfall verschuldet oder zumindest mitverschuldet hat, besteht immer die Möglichkeit, dass neben der eigentlichen Unfallschadensregulierung Führerscheinmaßnahmen zu Lasten des Mandanten veranlasst werden. Kommen die den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten zu dem Schluss, dass im weiteren damit zu rechnen ist, dass im Rahmen eines Strafverfahrens die Fahrerlaubnis entzogen wird, so wird der Führerschein unmittelbar im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall beschlagnahmt. Gegen eine solche Führerscheinmaßnahme kann im Regelfall erfolgreich nur vorgegangen werden, wenn zuvor der Erkenntnisstand der Ermittlungsbehörden mit Hilfe der Akteneinsicht durch den beauftragten Anwalt geklärt wird. Ohne die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, hat der Betroffene keine Möglichkeit zur Akteneinsicht. Im Falle einer Führerscheinmaßnahme ist daher die Beauftragung eines Rechtsanwaltes auf jeden Fall geboten.
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