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Erwerbsschäden

Unfallbedingte Personenschäden können so erheblich sein, dass der Geschädigte eine Zeit lang oder auf Dauer in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Soweit sich im konkreten Einzelfall ein entsprechender Erwerbsschaden nachweisen lässt, ist auch dieser Erwerbsschaden vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung auszugleichen.

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