Kanzlei Arbeitsrecht Erbrecht Internationales Erbrecht Verkehrsrecht Kosten Mandat Kooperationspartner Gesetzestexte Urteile Seitenübersicht
Startseite Arbeitsrecht Zeugnisanspruch

Arbeitsrecht


Arbeitsvertrag Abmahnung Lohnansprüche Kündigungsschutz Zeugnisanspruch Sonstige Arbeitspapiere

Impessum: Kontakt:

Zeugnisanspruch

Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, schließt sich in vielen Fällen an das eigentliche Kündigungsschutzverfahren eine Auseinandersetzung über den Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers an. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf erste Anfrage hin ein Arbeitszeugnis zu erteilen. Soweit ein Arbeitgeber seiner Pflicht zur zeitnahen Zeugniserteilung nicht nachkommt, kann er vom Arbeitgeber gerichtlich auf Zeugniserteilung in Anspruch genommen werden.

Die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses beschränken sich aber nicht auf die Durchsetzung des Zeugnisanspruches an sich. In vielen Fällen betrachtet der Arbeitnehmer das Zeugnis inhaltlich als falsch und/oder unvollständig. In einem solchen Fall muss der Anspruch auf Erteilung eines entsprechend angepassten qualifizierten Zeugnisses ebenfalls gerichtlich geltend gemacht werden.

Soweit dem Arbeitnehmer durch die nicht fristgemäße Erteilung des Zeugnisses ein nachweisbarer Schaden entsteht, ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Auch diese Schadenersatzansprüche sind vor dem Arbeitsgericht gerichtlich durchsetzbar.

Druckbare Version



Rechtsanwalt Detlev Balg * Yorckstraße 12 * 50733 Köln
Telefon: 0221-9914029 * Telefax: 0221-16942285 * eMail: Kanzlei@ra-balg.de
WebSite: www.ra-balg.de