Lohnansprüche
Dem Arbeitnehmer steht gegenüber dem Arbeitgeber, als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung, ein Anspruch auf Zahlung von Arbeitslohn bzw. Gehalt zu.
In der Vergangenheit waren Lohnforderungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Erbringung von Überstunden streitig. Auf dem Hintergrund der schlechten wirtschaftlichen Situation vieler Betriebe kommt es aber immer häufiger vor, dass Arbeitgeber die Lohnzahlungen an ihre Arbeitnehmer einstellen, obwohl diese weiterhin für sie tätig sind. Die Lohnzahlungen erfolgen in diesen Fällen unregelmäßig und häufig nicht in der vertragsgemäßen Höhe. Zur Begründung wird seitens der Arbeitgeber auf die wirtschaftliche Situation und auf ausstehende Zahlungen unterschiedlicher Kunden hingewiesen.
In einer solchen Situation ist der Arbeitnehmer gut beraten, wenn er zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt. Der Lohnanspruch muss kurzfristig gesichert werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Lohnanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann, wenn der Betrieb aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten endgültig zahlungsunfähig wird. Bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses kann der Lohnanspruch kurzfristig mit Hilfe des Arbeitsgerichts durchgesetzt werden. Ein Arbeitnehmer der von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, kann mit seinen Lohnforderungen vollständig ausfallen.
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