Kanzlei Arbeitsrecht Erbrecht Internationales Erbrecht Verkehrsrecht Kosten Mandat Kooperationspartner Gesetzestexte Urteile Seitenübersicht
Startseite Arbeitsrecht Abmahnung

Arbeitsrecht


Arbeitsvertrag Abmahnung Lohnansprüche Kündigungsschutz Zeugnisanspruch Sonstige Arbeitspapiere

Impessum: Kontakt:

Arbeitsrechtliche Abmahnung

Die wesentlichen Pflichten der Parteien im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag und eventuell aus Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Die Regelungen in einem Arbeitsvertrag bzw. in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen können naturgemäß vom Arbeitnehmer anders ausgelegt werden als vom Arbeitgeber. Weicht ein Arbeitnehmer dabei von den Vorstellungen des Arbeitsgebers zu weit ab, muss er damit rechnen, eine arbeitsrechtliche Abmahnung erteilt zu bekommen. Eine solche arbeitsrechtliche Abmahnung ist von erheblicher Bedeutung, soweit das Arbeitsverhältnis im Weiteren im Falle der Wiederholung durch Kündigung beendet werden soll.

An eine solche Abmahnung werden seitens der Rechtsprechung sowohl formale als auch inhaltliche Anforderungen gestell, die unbedingt eingehalten werden müssen, damit die Abmahnung rechtlichen Bestand hat. Da die arbeitsrechtliche Abmahung im Regelfall die Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung ist, ist jede der Parteien des Arbeitsverhältnisses gut beraten, wenn sie im Zusammenhang mit der Erteilung einer arbeitsrechtlichen Abmahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt.

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Abmahnung den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Rechtsprechung entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein späterer Kündigungsschutzprozess zu Lasten des Arbeitgebers verloren gehen, wenn eine als Vorraussetzung für die Kündigung geltende Abmahung aus formalen Gründen vom Gericht als unwirksam angesehen wird.

Ebenso sollte ein Arbeitnehmer die Beratung eines Anwaltes in Anspruch nehmen, wenn ihm eine arbeitsrechtliche Abmahnung erteilt wird. Aus Sicht des Arbeitnehmers muss damit gerechnet werden, dass die Abmahnung die Kündigung vorbereiten soll. Aus diesem Grunde muss die Abmahnung formal und inhaltlich überprüft werden. Soweit die Überprüfung ergibt, dass die Abmahnung rechtswidrig ist, ist der Arbeitgeber auf Rücknahme der Abmahnung und Beseitigung der Abmahnung aus der Personalakte in Anspruch zu nehmen. Soweit dieser Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden kann, kann im Weiteren die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht auf diese Abmahnung gestützt werden.

Im Rahmen unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit befassen wir uns regelmäßig mit arbeitsrechtlichen Abmahnungen. Gerne stehen wir auch Ihnen in diesem Bereich beratend zur Verfügung. Soweit erforderlich, wird von uns auch die Vertretung im Arbeitsgerichtsverfahren übernommen.

Druckbare Version



Rechtsanwalt Detlev Balg * Yorckstraße 12 * 50733 Köln
Telefon: 0221-9914029 * Telefax: 0221-16942285 * eMail: Kanzlei@ra-balg.de
WebSite: www.ra-balg.de