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Mandatserteilung

Eine wirksame Mandatserteilung setzt voraus, dass Sie uns beauftragen, d.h. eine schriftliche Vollmacht erteilen. Vor Erteilung der Vollmacht kommt ein Mandatsverhältnis nicht zustande, sodass wir Sie nicht rechtlich vertreten können. Dies gilt sowohl für die Vertretung vor Gericht, als auch für die außergerichtliche Interessenvertretung.

Wenn Sie beabsichtigen, uns mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen, so lassen Sie sich bitte in unserer Kanzlei einen Besprechungstermin geben.

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Rechtsanwalt Detlev Balg * Yorckstraße 12 * 50733 Köln
Telefon: 0221-9914029 * Telefax: 0221-16942285 * eMail: Kanzlei@ra-balg.de
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