Internationales Erbrecht
Die anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht beschränkt sich schon seit vielen Jahren nicht mehr auf Fälle, die ausschließlich nach deutschem Erbrecht zu beurteilen sind. In Köln, wie in allen deutschen Großstädten, leben Menschen aller Nationalitäten. Darüber hinaus haben viele Deutsche Besitz im Ausland. In häufig unterhalten deutsche Staatsangehörige im Ausland einen Zweitwohnsitz oder haben dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt.
Folglich ergeben sich in vielen Erbfälle Bezüge zum Ausland. Ein einheitliches Internationales Erbrecht gibt es nicht. Die einschlägigen deutschen Rechtsnormen regeln lediglich, welches Erbrecht im konkreten Erbfall zur Anwendung kommt, wenn ein Auslandsbezug besteht. Bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug kann daher das Erbrecht eines anderen Staates auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Erblasser oder die Erben deutsche Staatsangehörige sind bzw. zum Zeitpunkt des Erbfalls in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.
Die Darstellung des Erbrechtes aller Staaten, zu denen von Deutschland aus eine Beziehung bestehen kann, würde den Rahmen dieser Website sprengen. Im Weiteren wird daher unter dem Gesichtspunkt des internationalen Erbrechtes nur auf das Erbrecht von einiger ausgewählter Staaten eingegangen.
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