Erbrecht
Erbrechtliche Beratung und Vertretung
Das anwaltliche Leistungsspektrum im Erbrecht ist ebenso breit gefächert wie das Erbrecht selbst. Es erstreckt sich von der Beratung bei der Erstellung des Testaments bis zur Testamentsvollstreckung durch den Anwalt.
Je intensiver die Betreuung des Mandanten bei der Gestaltung des Testamentes ausfällt, umso geringer ist die Gefahr, dass sein letzter Wille zweideutig formuliert wird und zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Erben und anderen Beteiligten führt. Aufgrund des besonderen Charakters des Testaments kommt der Beratung erhebliche Bedeutung zu, da Korrekturen am letzten Willen nicht mehr möglich sind, wenn der Erbfall einmal eingetreten ist. Weiter haben nur wenige Verfügungen des Erblassers für die Erben so erhebliche wirtschaftliche Folgen, wie das Testament.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Testaments und der vom Testament im Erbfall ausgelösten Rechtsfolgen, müssen sich auch die Erben, die Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmer mit dem Testament auseinandersetzen und die sich daraus ergebenden Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Erbrechts erstreckt sich somit von der Beratung bei der Erstellung der Testamente, über die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche bis zur Vermögensverwaltung als Testamentsvollstrecker, um den letzten Willen des Erblassers für diesen umzusetzen.
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