Erbansprüche
In vielen Fällen wird darauf verzichtet, ein Testament zu errichten oder sich bei der Testamentserrichtung von Rechtsanwälten beraten zu lassen. Dies hat häufig zur Folge, dass es nach dem Erbfall zwischen den Erben und anderen Beteiligten zum Streit über das Erbe bzw. über die Auslegung des Testaments kommt.
In einer solchen Situation müssen die Interessen der tatsächlichen Erben durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen beratend bei der Auslegung des Testaments zur Verfügung. Weiter finden Sie in uns kompetente Prozessvertreter zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche.
In vielen Fällen beziehen sich erbrechtliche Auseinandersetzungen auf erhebliche Vermögenswerte. Daraus ergibt sich ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko. In solchen Fällen bietet sich daher, zur Reduzierung des Prozesskostenrisikos, die Heranziehung eines s. g. Prozessfinanzierer an. Diesbezüglich verweisen wir auf unsere Ausführungen auf der Seite Kosten.
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