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Berichtigung von Registern

In einigen Fällen wird das Vermögen des Erblassers durch entsprechende Registereintragungen, zum Beispiel im Handelsregister oder im Grundbuch, dokumentiert. Da Sie als Erbe an die Stelle des Erblassers treten, muss sichergestellt werden, dass die Registereintragungen entsprechend korrigiert werden. Nur so wird gewährleistet, dass Sie Ihre aus dem Erbgang sich ergebenden Rechte auch tatsächlich ausüben können.

Zur Bewältigung des teilweise sehr formal ausgestalteten Registerrechts, können Sie gerne auf unsere Dienste zurückgreifen.

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